1. Allgemeines
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende und ergänzende Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Offerten
Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Mitteilung sind unsere Offerten grundsätzlich für 14 Tage seit Datum der Offertstellung verbindlich. Vorbehalten bleibt eine Anpassung des Offertpreises aufgrund von Materialpreis-Änderungen zwischen Datum der Offertstellung und Datum des Bestellungseingangs.
3. Preise
Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, exkl. MwST, Verpackung und Porto.
4. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft in Horgen. Die Versicherung der Lieferung ab Werk ist Sache des Kunden.
5. Mengen-Toleranz
Da es sich bei jedem Auftrag um eine Extraanfertigung handelt, müssen wir uns bezüglich der vorgeschriebenen Stückzahlen eine Toleranz von +/- 10 % vorbehalten. Wir bemühen uns, die Plus-Toleranz anzustreben.
6. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen sind keine Fixtermine. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt unsere Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Verpackung
Euro-Paletten und Euro-Rahmen sind sofort auszutauschen, ansonsten sie von uns zum Selbstkostenpreis fakturiert werden.
8. Werkzeugkosten
Allfällig belastete Werkzeugkosten stellen immer nur max. 60 % der gesamten Werkzeugkosten dar. Die Werkzeuge bleiben unser Eigentum und können dem Kunden auch nicht leihweise zur Verfügung gestellt werden. Wir setzen voraus, dass Werkzeuge, für welche während fünf Jahren kein Auftrag mehr erteilt wurde, nicht mehr benötigt werden und vernichtet werden können.
9. Zahlungsbedingungen
Unter Vorbehalt anderer schriftlicher Abmachungen sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar. Skontoabzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen belastet. Alle Rechnungen sind in Schweizerfranken zu bezahlen. Der Mindestfakturabetrag ist CHF 150.00; kleinere Beträge müssen bei Abholen der Ware bar bezahlt werden.
|
 |
10. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche
Unsere Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang zu prüfen und allfällige Mängel sind uns sofort mitzuteilen, ansonsten die empfangene Ware als genehmigt gilt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach deren Entdeckung erfolgen, spätestens aber ein Jahr nach Ablieferungsdatum.
Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde das Recht, entweder Gratisersatz für die fehlerhafte Ware oder Rückerstattung des von uns fakturierten Betrages für die betreffenden Stücke zu verlangen. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatz (zum Beispiel infolge von Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden) ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder soweit ihm sonstiges zwingendes Recht entgegensteht.
11. Ausschluss weiterer Haftung
In allen in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung und sonstigen Vertragsverletzungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder soweit ihm sonstiges zwingendes Recht entgegensteht.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von uns. Der Kunde ermächtigt uns mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern und dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
13. Entschädigungsanspruch für geliefertes Know-how
Beraten wir unseren Kunden betreffend Gestaltung eines Produktes mittels spanloser Umformung, Stanzen, Schweissen, etc. und/oder bezüglich Oberflächenbehandlung und dafür geeigneter Werkzeuge, so haben wir Anspruch auf eine Pauschalentschädigung von 20 % des diskutierten Auftragsvolumens, sofern uns der Auftrag in der Folge nicht erteilt wird.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Horgen.
|